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Welche Leistungen stehen mir in der Regel zu?

In der Regel werden in Deutschland folgende Kosten von der Krankenkasse übernommen  

Erstversorgung nach Mastekomie oder brusterhaltender Therapie (BET)

Die Erstversorgung findet in der Klinik, direkt nach der Operation statt.

➤ Eine Textilprothese mit Wattefüllung

➤ Kompressions-BH (Kompressionsbandage) mit eingenähten Taschen (Wechselversorgung möglich)

Definitivversorgung

Etwa 6 - 8 Wochen nach der Operation, wenn die Narben verheilt und die Schwellungen abgeklungen sind.

➤ 1x Silikonbrustprothese

➤ Zuschuss zu 2x Spezial-BHs mit eingenähten Taschen als Prothesenhalterung

➤ Zuschuss zu 1x Spezialbadeanzug/-bademode mit Prothesentaschen

Regelmäßig

➤ Jährlich: Zuschuss zu 2x Spezial-BHs mit eingenähten Taschen als Prothesenhalterung

➤ Alle 2 Jahre eine Silikonbrustprothese

➤ Alle 2 - 3 Jahre: Zuschuss zu einem Spezialbadeanzug/-bademode mit Prothesentaschen

Im Normalfall übernehmen die Krankenkassen außerdem die Kosten für eine Neuversorgung mit einer Brustprothese und einem Spezial-BH, wenn sich das Gewicht und dadurch die Brustgröße verändert. Die Gewichtsveränderung muss vom Arzt bestätigt werden.


Bitte beachten Sie

Die tatsächliche Kostenerstattung ist in Deutschland je Krankenkasse und Bundesland unterschiedlich geregelt. Die Informationen hierzu finden Sie bei der jeweiligen Krankenkasse. Für Versicherte bei einer Privaten Krankenkasse empfehlen wir, sich hinsichtlich der Kostenerstattung der Hilfsmittel vorab mit der jeweiligen Versicherung in Verbindung zu setzen.