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Was erstattet die Krankenkasse?
Nach einer Brustoperation oder Brusterhaltender Therapie (BET) gleichen Brustprothesen oder Ausgleichsformen den Verlust optisch aus und stellen die Körpersymmetrie wieder her. Spezial-BHs und -Bademode mit eingenähten Taschen dienen als Fixierung für die Brustprothese oder zum Einlegen eines Ausgleichsteils.
Die Kosten für die brustprothetische Versorgung werden in Deutschland grundsätzlich von den Krankenkassen übernommen. Zu der Versorgung gehören das Hilfsmittel selbst, aber auch die Beratung und Anpassung vor Ort im Sanitätshaus.
Bei Spezial-BHs und Spezial-Bademode beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen mit einem Zuschuss, der je nach Bundesland und Krankenkasse variiert.
Damit die Krankenkasse die Kosten (bis auf die von Ihnen zu leistende Zuzahlung und eventuelle Mehrkosten bei Spezial-BHs oder -Bademode) für ein Hilfsmittel übernimmt, muss Ihr Arzt es verordnen. Für einen Spezial-BH muss dazu auf der Verordnung der Zusatz „Prothesenhalterung“ vermerkt sein; für eine Voll- oder Ausgleichsprothese der Zusatz „Mamma Ca“.
Die Amoena Händler vor Ort unterstützen Sie gerne und übernehmen die notwendigen Formalitäten zur Einlösung Ihres Rezeptes sowie die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse (zur Händlersuche).
Ihr Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
In der Regel werden in Deutschland folgende Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Erstversorgung nach Brustamputation oder Brusterhaltender Therapie (BET)
Die Erstversorgung findet in der Klinik, direkt nach der Operation statt.
- Eine Erstversorgungsprothese (Stoffprothese mit Wattefüllung)
- Zuschuss zu i.d.R. zwei Kompressions- BHs (Kompressionsbandage) mit eingenähter Tasche als Erstversorgung
Erstausstattung
Etwa 6 bis 8 Wochen nach der Operation, wenn die Narbe verheilt und die Schwellungen abgeklungen sind, können Sie eine Silikonprothese (nach Mastektomie) bzw. ein Ausgleichsteil (nach BET) auswählen.
- Eine Silikonbrustprothese nach Brustamputation oder ein Silikonausgleichsteil nach BET
- Zuschuss zu zwei Spezial-BHs mit eingenähten Taschen als Prothesenhalterung
- Zuschuss zu einem Spezialbadeanzug/-bademode mit Prothesentaschen
Regelmäßig
- Jährlich: Zuschuss zu zwei prothesengerechten Spezial-BHs
- Alle zwei Jahre: Eine Silikonbrustprothese nach Brustamputation oder ein Silikonausgleichsteil nach BET
- Alle zwei bis drei Jahre: Zuschuss zu einem Spezialbadeanzug / -bademode mit Prothesentaschen
Im Normalfall übernehmen die Krankenkassen außerdem die Kosten für eine Neuversorgung mit einer Brustprothese und Spezial-BH, wenn sich Ihr Gewicht und dadurch Ihre Brustgröße verändern. Die Gewichtsveränderung muss vom Arzt bestätigt werden.
Bitte beachten Sie
Die tatsächliche Kostenerstattung ist in Deutschland je nach Krankenkasse und Bundesland unterschiedlich geregelt. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse!
Als Versicherte bei einer Privaten Krankenversicherung empfehlen wir Ihnen, sich hinsichtlich der Kostenerstattung der Hilfsmittel vorab mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen.
Kostenerstattung in Österreich
In Österreich werden die Kosten für Brustprothesen und Ausgleichsteile sowie Teile der Kosten für Prothesen-BHs (abhängig vom Modell) in der Regel übernommen. Eine Bewilligung ist vorab nicht einzuholen.
Für viele Heilbehelfe und Hilfsmittel ist eine Mindestgebrauchsdauer festgesetzt. So haben Sie beispielsweise bei der Wiener Gebietskrankenkasse alle 2 Jahre Anspruch auf eine Silikonbrustprothese sowie halbjährlich auf einen Spezial-BH. Spezial-Bademode ist keine Kassenleistung – es wird also kein Zuschuss gewährt.
Außerdem leistet die Krankenkasse Ersatz, wenn sich durch eine Gewichtsabnahme oder -zunahme die Größe Ihrer Brust verändert und eine Neuversorgung notwendig wird. Bitte lassen Sie sich die Gewichtsveränderung vorab von Ihrem Arzt bestätigen.
Ihr Anspruch auf Brustprothesen, Ausgleichsteile oder Spezial-BHs ist abhängig von der zuständigen Gebietskrankenkasse. Am besten erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse oder im Sanitätshaus.
Das rosafarbene Rezept: die Hilfsmittelverordnung für Ihre Brustprothese
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten Sie für gewöhnlich ein rosa Rezept, das sogenannte „Kassenrezept“. Dies gilt auch für die Verordnungen von Hilfsmitteln wie Brustprothesen oder Spezial-BHs.
Hilfsmittelverordnungen sind in Deutschland in den meisten Fällen einen Monat lang gültig, Sie haben also 30 Tage Zeit, das Rezept für die brustprothetische Versorgung in einem Sanitätshaus Ihrer Wahl einzulösen. Ansonsten müssen Sie von Ihrem Arzt ein neues Rezept ausstellen lassen.
Ein Verordnungsschein in Österreich wird ungültig, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausstellungstag eingelöst wird.
Muster
Für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben übernimmt Amoena keine Gewähr.