Was erstattet die Krankenkasse?

Nach einer Brustoperation oder Brusterhaltender Therapie (BET) gleichen Brustprothesen oder Ausgleichsformen den Verlust optisch aus und stellen die Körpersymmetrie wieder her. Spezial-BHs und -Bademode mit eingenähten Taschen dienen als Fixierung für die Brustprothese oder zum Einlegen eines Ausgleichsteils.

Die Kosten für die brustprothetische Versorgung werden in Deutschland grundsätzlich von den Krankenkassen übernommen. Zu der Versorgung gehören das Hilfsmittel selbst, aber auch die Beratung und Anpassung vor Ort im Sanitätshaus.

Bei Spezial-BHs und Spezial-Bademode beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen mit einem Zuschuss, der je nach Bundesland und Krankenkasse variiert.  

Damit die Krankenkasse die Kosten (bis auf die von Ihnen zu leistende Zuzahlung und eventuelle Mehrkosten bei Spezial-BHs oder -Bademode) für ein Hilfsmittel übernimmt, muss Ihr Arzt es verordnen. Für einen Spezial-BH muss dazu auf der Verordnung der Zusatz „Prothesenhalterung“ vermerkt sein; für eine Voll- oder Ausgleichsprothese der Zusatz „Mamma Ca“.

Die Amoena Händler vor Ort unterstützen Sie gerne und übernehmen die notwendigen Formalitäten zur Einlösung Ihres Rezeptes sowie die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse (zur Händlersuche)


Welche Leistungen stehen mir in der Regel zu? 

In der Regel werden in Deutschland folgende Kosten von der Krankenkasse übernommen.

 

Erstversorgung nach Mastekomie oder brusterhaltender Therapie (BET)

Die Erstversorgung findet in der Klinik, direkt nach der Operation statt. 

  • Eine Textilprothese mit Wattefüllung
  • Kompressions- BHs (Kompressionsbandage) mit eingenähten Taschen (Wechselversorgung möglich)

 

Definitivversorgung  

Etwa 6 - 8 Wochen nach der Operation, wenn die Narben verheilt und die Schwellungen abgeklungen sind.

  • 1x Silikonbrustprothese
  • Zuschuss zu 2x Spezial-BHs mit eingenähten Taschen als Prothesenhalterung
  • Zuschuss zu 1x Spezialbadeanzug/-bademode mit Prothesentaschen

 

Regelmäßig

  • Jährlich: Zuschuss zu 2x Spezial-BHs mit eingenähten Taschen als Prothesenhalterung 
  • Alle 2 Jahre eine Silikonbrustprothese
  • Alle 2 - 3 Jahre: Zuschuss zu einem Spezialbadeanzug / -bademode mit Prothesentaschen

 

Im Normalfall übernehmen die Krankenkassen außerdem die Kosten für eine Neuversorgung mit einer Brustprothese und Spezial-BH, wenn sich das Gewicht und dadurch die Brustgröße verändert. Die Gewichtsveränderung muss vom Arzt bestätigt werden.


Bitte beachten Sie

Die tatsächliche Kostenerstattung ist in Deutschland je nach Krankenkasse und Bundesland unterschiedlich geregelt. Die Informationen hierzu  finden Sie bei der jeweiligen Krankenkasse. 

Für Versicherte bei einer Privaten Krankenkasse empfehlen wir, sich hinsichtlich der Kostenerstattung der Hilfsmittel vorab mit der jeweiligen Versicherung in Verbindung zu setzen. 


Kostenerstattung in Österreich

In Österreich werden die Kosten für Brustprothesen und Ausgleichsteile sowie Teile der Kosten für Prothesen-BHs (abhängig vom Modell) in der Regel übernommen. Eine Bewilligung ist vorab nicht einzuholen.

Für viele Heilbehelfe und Hilfsmittel ist eine Mindestgebrauchsdauer festgesetzt. So haben Sie beispielsweise bei der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) alle 2 Jahre Anspruch auf eine Silikonbrustprothese sowie halbjährlich auf einen Spezial-BH. Spezial-Bademode ist keine Kassenleistung – es wird also kein Zuschuss gewährt.

Außerdem leistet die Sozialversicherung Ersatz, wenn sich durch eine Gewichtsabnahme oder -zunahme die Größe Ihrer Brust verändert und eine Neuversorgung notwendig wird. Bitte lassen Sie sich die Gewichtsveränderung vorab von Ihrem Arzt bestätigen. 

Ihr Anspruch auf Brustprothesen, Ausgleichsteile oder Spezial-BHs ist abhängig von der zuständigen Sozialversicherung. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrem Sanitätshaus, Ihrem Sozialversicherungsträger oder Ihrem Arzt.


Das rosafarbene Rezept: die Hilfsmittelverordnung für Ihre Brustprothese

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten Sie für gewöhnlich ein rosa Rezept, das sogenannte „Kassenrezept“. Dies gilt auch für die Verordnungen von Hilfsmitteln wie Brustprothesen oder Spezial-BHs.

Hilfsmittelverordnungen sind in Deutschland in den meisten Fällen einen Monat lang gültig, Sie haben also 30 Tage Zeit, das Rezept für die brustprothetische Versorgung in einem Sanitätshaus Ihrer Wahl einzulösen. Ansonsten müssen Sie von Ihrem Arzt ein neues Rezept ausstellen lassen. 

Ein Verordnungsschein in Österreich wird ungültig, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausstellungstag eingelöst wird.

Hilfsmittelverordnung

Muster


 

Für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben übernimmt Amoena keine Gewähr.