Quelle: Delbrück, Hermann: Brustkrebs: Rat und Hilfe für Betroffene und Angehörige, 3. Auflage
Nach Operation und Nachbehandlung benötigen viele Krebspatientinnen eine medizinische Rehabilitation. Jetzt tauchen meistens Fragen auf:
Ziel der Rehabilitation ist es, die krankheits- oder therapiebedingten körperlichen, seelischen, aber auch sozialen und beruflichen Probleme soweit zu verringern oder zu kompensieren, dass die durch die Krebserkrankung und / oder die notwendige Therapie benachteiligten Patientinnen optimal am familiären, sozialen und beruflichen Leben teilnehmen können. Um Krebspatienten das Leben zu erleichtern, Benachteiligungen auszugleichen und den Umfang eventueller Pflegebedürftigkeit zu verringern und um eine größere Unabhängigkeit von Fremdhilfe zu ermöglichen, wurde Gesetze geschaffen. In diesen Gesetzen, die vorwiegend im Sozialgesetzbuch und im Rehabilitationsangleichungsgesetz festgehalten sind, werden die medizinischen, psychologischen und beruflichen Hilfen festgelegt.
Jedes Krankenhaus verfügt über ein umfangreiches Verzeichnis mit allen Rehabilitationszentren und ihren Besonderheiten. Dieser sogenannte ”Rehabilitationskatalog” ist auch bei den Krankenkassen und bei der Deutschen Krebshilfe erhältlich.
Die Rentenversicherungen - BfA und LVA -, die Knappschaft, die Bundesanstalt für Arbeit und die gesetzlichen Krankenversicherungen sind Leistungsträger der Rehabilitation. Bei Beamten kann die medizinische Rehabilitation durch die Beihilfe finanziert werden. Als Auffangträger kommt das Sozialamt in Frage, falls keine dieser genannten Institutionen sich finanziell für zuständig erklärt. Die Rentenversicherungsträger können sich ebenfalls an den Unkosten der Rehabilitation jener Patientinnen beteiligen, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen.
Die Rehabilitation lässt sich in 3 Phasen unterteilen: Phase I geht parallel mit der Akutbehandlung, Phase II findet in der AHB-Klinik (Tumornachsorgeklinik) statt und Phase III beim Hausarzt.
Phase I
Zu den wichtigsten medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen in der Phase I zählen Operationsplanung und Fragen der Prothetik und Brustrekonstruktion. Kurzfristig, mittelfristig oder erst sehr spät auftretende Nebenwirkungen der Operation, der Strahlentherapie, der Zytostatika, der Hormon- und Immuntherapie werden erklärt und besprochen. Schon während des Akutaufenthaltes sollten die Brustkrebspatientinnen Verhaltensregeln für eventuell später auftretende Komplikationen erfahren. Schon vor oder während der zytostatischen Therapie ist die Beratung oder gar Anfertigung einer Perücke sinnvoll, obwohl mit dem Haarausfall und dem notwendigen Haarersatz erst später zu rechnen ist. Mit den Kassen müssen frühzeitig Fragen der späteren Erstattung von Kosten geklärt werden, die im Rahmen der weiteren ambulanten Versorgung möglicherweise auftreten werden. Sie sollten mit dem Klinikarzt bzw. dem Sozialdienst im Krankenhaus besprochen werden.
Phase II
In der Phase II, d.h. der stationären Anschlußheilbehandlung (AHB) in einer Tumornachsorgeklinik, wird viel Rehabilitatives nachgeholt, was eigentlich schon in der Akutklinik hätte erfolgen können und müssen. Grundsätzlich sollte bei allen Brustkrebspatientinnen eine stationäre Anschlußheilbehandlung in einer onkologischen AHB-Klinik stattfinden. Lymphödemprophylaxe, Lymphtherapie, krankengymnastische und physikalische Behandlungen, Schmerztheapien, eventuell zusätzliche rezidivverhindernde Therapien einschließlich Chemo-, Hormon-, Immuntherapien werden neben psychosozialen Hilfen durchgeführt. Krankheitsbewältigungsstrategien und Entspannungstechniken werden hier entwickelt, eingeleitet und erlernt. Die Frage der häuslichen Versorgung soll spätestens in diesem stationären Anschlußheilverfahren geklärt werden. Auch berufliche Probleme müssen jetzt erkannt und erste Hilfen in die Wege geleitet werden. Die Aufgaben einer Rehabilitationsklinik kann man dahingehend zusammenfassen, dass weniger die Heilung, als das Ziel der verbesserten Lebensqualität im Vordergrund steht. Alle Maßnahmen der Tumornachsorgeklinik sind auf die Zukunft, d.h. auf das Zuhause ausgerichtet.
Phase III
Bei der Nachsorgebetreuung in der Phase III kommt dem Hausarzt eine zentrale Rolle zu. Er koordiniert die Zusammenarbeit mit anderen Fachärzten und führt die Rezidivsuche und Vorsorge durch. Bei speziellen Rehabilitationsproblemen, wie z.B. der Prothetikberatung oder dem Lymphödem, kommt er ohne die Mitarbeit entsprechender Fachkräfte nicht aus.