Generell werden in Deutschland die Kosten für die brustprothetische Versorgung von den Krankenkassen voll übernommen. Bei den Spezial-BH und Spezial-Bademoden beteiligen sich die Krankenkassen mit einer Zuzahlung, die je nach Bundesland und Krankenkasse variiert.
Als Anhaltspunkt können folgende Leistungen gelten:
Erstversorgung nach brusterhaltender Operation:
- 1 Spezial-BH (direkt nach OP z. B.( Bea)
Erstausstattung nach brusterhaltender Operation:
- 1 Silikon-Ausgleichsteil
- 2 Spezial-BH (mit oder ohne eingenähter Tasche)
- 1 Spezial-Badeanzug
Erstversorgung nach Brustamputation:
- 1 Erstversorungsprothese (z.B. Priform) plus 1 Erstversorgungs-BH (z.B. Sandra )
Erstausstattung nach Brustamputation:
- 1 Brustprothesen
- 2 Spezial-BH (mit oder ohne eingenähter Tasche)
- 1 Spezial-Badeanzug
jährlich: 2 Spezial-BH (mit oder ohne eingenähter Tasche)
zwei-jährlich: 1 neue Brustprothese / Silikon-Ausgleichsteil
drei-jährlich: 1 Spezial-Badeanzug
In der Regel wird außerdem bei Funktionsverlust einer Haft-Prothese, bei Veränderung des Körpergewichts (Zu- bzw. Abnahme der Brust) oder bei Defekt der Prothese durch die Krankenkassen Ersatz geleistet (§§33 Abs. 1 SGB V n.F.).
Wieviel von den Kosten im Einzelfall konkret übernommen werden erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse!