Erstattungen

Generell werden in Deutschland die Kosten für die brustprothetische Versorgung von den Krankenkassen voll übernommen. Bei den Spezial-BH und Spezial-Bademoden beteiligen sich die Krankenkassen mit einer Zuzahlung, die je nach Bundesland und Krankenkasse variiert.

Als Anhaltspunkt können folgende Leistungen gelten:

Erstversorgung nach brusterhaltender Operation:
  • 1 Spezial-BH (direkt nach OP z. B.( Bea)
Erstausstattung nach brusterhaltender Operation:
  • 1 Silikon-Ausgleichsteil
  • 2 Spezial-BH (mit oder ohne eingenähter Tasche)
  • 1 Spezial-Badeanzug
Erstversorgung nach Brustamputation:
  • 1 Erstversorungsprothese (z.B. Priform) plus 1 Erstversorgungs-BH (z.B. Sandra )
Erstausstattung nach Brustamputation:
  • 1 Brustprothesen
  • 2 Spezial-BH (mit oder ohne eingenähter Tasche)
  • 1 Spezial-Badeanzug

jährlich: 2 Spezial-BH (mit oder ohne eingenähter Tasche)

zwei-jährlich: 1 neue Brustprothese / Silikon-Ausgleichsteil

drei-jährlich: 1 Spezial-Badeanzug

In der Regel wird außerdem bei Funktionsverlust einer Haft-Prothese, bei Veränderung des Körpergewichts (Zu- bzw. Abnahme der Brust) oder bei Defekt der Prothese durch die Krankenkassen Ersatz geleistet (§§33 Abs. 1 SGB V n.F.).

Wieviel von den Kosten im Einzelfall konkret übernommen werden erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse!