Nach den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien in der derzeit gültigen Fassung ist für das gesetzliche Krebsfrüherkennungsprogramm im einzelnen folgendes vorgesehen:
Für Frauen ab Beginn des 20. Lebensjahres:
- Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane
- Gezielte Anamnese (z.B. Fragen nach Blutungsstörungen, Ausfluss)
- Inspektion des Muttermundes
- Entnahme von Untersuchungsmaterial vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhals (Krebsabstrich) und zytologische Untersuchung
- Gynäkologische Tastuntersuchung
Zusätzlich vom Beginn des 30. Lebensjahres an:
- Früherkennung von Krebskrankheiten der Brust (Mamma) und der Haut
- Gezielte Anamnese (z. B. Fragen nach Veränderungen/Beschwerden der Haut und der Brust)
- Inspektion und Abtasten der Brust und der regionären Lymphknoten einschließlich der Anleitung zur Selbstuntersuchung
Zusätzlich vom Beginn des 45. Lebensjahres an:
- Früherkennung von Krebserkrankungen des Darms
- Gezielte Anamnese (z.B. Fragen zum Stuhlgang, Blutbeimengungen)
- Tastuntersuchung des Enddarms
- Test auf verborgenes Blut im Stuhl.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit